Was bringt das „Gute-KiTa-Gesetz“?
Wie geht es weiter mit der frühkindlichen Betreuung in Baden-Württemberg? Die Kita-Entwicklung in Baden-Württemberg stand im Fokus der Delegiertenversammlung der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) in der Erzdiözese Freiburg, an der auch Staatssekretär Volker Schebesta aus dem Stuttgarter Kultusministerium teilnahm.
Es sind vor allem zwei aktuelle politische Vorhaben, die großen Einfluss auf das Feld der Kindertagesbetreuung im Land. Das eine ist der "Pakt für gute Bildung und Betreuung", den Kultusministerin Susanne Eisenmann mit den kommunalen Landesverbänden im Januar unterzeichnete. Das andere ist das so genannte "Gute-KiTa-Gesetz" von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Beide Initiativen wollen mit zusätzlichem Geld dafür sorgen, dass in den kommenden Jahren eine qualitätsvolle Arbeit in der frühkindlichen Betreuung geleistet wird und genügend Kita-Plätze für den steigenden Bedarf zur Verfügung stehen.
Dass vor allem Leitung bei der Entwicklung der Kita zu einem qualitätsvollen Ort frühkindlicher Bildung eine wesentliche Bedeutung zukommt und sie entsprechend gestärkt werden muss - darin waren sich die Delegierten mit Staatssekretär Volker Schebesta einig. Skepsis äußerten die Kita-Vertreter*innen allerdings, ob hier die Vorgaben aus dem Gute-KiTa-Gesetz für Baden-Württemberg hilfreich sind. Denn im Gesetz wird für den zeitlichen und inhaltlichen Umfang der Leitungsfunktion ein Mindeststandard beschrieben, der in vielen Einrichtungen in Baden-Württemberg bereits überholt ist. Deshalb stand die Befürchtung eines Rückschritts im Raum: "Wir setzen darauf, dass Kommunen, die in der Ausstattung der Leitungszeit bereits gut aufgestellt sind, nicht auf einen Mindeststandard nach dem Gute-KiTa-Gesetz zurückfahren", so Regina Kebekus, die KTK-Geschäftsführerin und Leiterin des Kita-Referats im Diözesan-Caritasverband. Schebesta versuchte zwar die Bedenken zu zerstreuen, räumte aber ein, "dass wir letztlich keine Steuerungsmöglichkeit haben".
Um mehr Verlässlichkeit in diesem Punkt zu erreichen, äußerten die Delegierten den Wunsch, das Kultusministerium solle die Kommunen mit einer schriftlichen Information wenigstens darauf hinweisen, dass Leitungszeit mehr beinhalte als die drei im Gute-KiTa-Gesetz beschriebenen Kernaufgaben. Und eine weitere Empfehlung im Blick auf die vorgesehene finanzielle Förderung der Fachkräftegewinnung gaben die Kita-Vertreter*innen dem Staatssekretär mit auf den Weg: die Schülerinnen und Schüler in der sogenannten "Praxisintegrierten Fachkraft-Ausbildung" (PiA) dürften nicht auf den vorgeschriebenen Stellenplan angerechnet werden, zudem müsse auch die Zeit der Praxis-Anleiterinnen berücksichtigt werden. "Sonst verheizen wir unsere Kolleginnen", betonte eine Delegierte. (tom)