Kita-Fachberater*innen der kirchlichen Verbände BW
Ende Februar trafen sich die Kita-Fachberater*innen aller kirchlichen Verbände Baden-Württembergs erstmals zu einer gemeinsamen Tagung in Karlsruhe. Dabei ging es um die Auswirkungen der Änderungen des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) insbesondere um die Umsetzung des neuen §11, des sogenannten Erprobungsparagrafen.
Dieser ermöglicht es Kita-Trägern, in einem gemeinsamen Beteiligungsprozess der regionalen Akteure vor Ort neue Modelle unabhängig von landesrechtlichen Vorgaben zu entwickeln. Den alleinigen Rechtsrahmen bildet das SGB VIII.
Ziel der Tagung, zu der rund 85 Fachberater*innen zusammenkamen, war die Erarbeitung von gemeinsamen Beratungsaspekten zur Unterstützung von Kita-Trägern und Kita-Leitungen.
Zu Beginn informierte Kristin Hermann, Referatsleiterin Kindertageseinrichtungen vom KVJS über die Änderungen des KiTaG und den aktuellen Stand der bislang beantragen Modelle nach § 11. Ende Februar lag die Zahl der Anträge bei rund 9600 Einrichtungen Baden-Württembergs noch im einstelligen Bereich. Mögliche Kriterien, von denen bei der Erprobung von neuen Modellen abgewichen werden kann, sind u.a. die Angebotsform, die Höchstgruppenstärke, personelle und räumliche Voraussetzungen.
In den Diskussionen wurde deutlich, dass bei der Entwicklung und Realisierung neuer Angebotsmodelle die Balance gewahrt bleiben muss zwischen der Offenheit für neue Wege in der Kindertagesbetreuung und der unbedingten Gewährleistung der Kinderrechte und des Kindeswohls. Zudem dürfen neue Modelle nicht zu einer weiteren Belastung der Träger, ihrer Verwaltungen und der pädagogischen Fachkräfte führen.
Eingeladen zu der Tagung hatten Vertreter*innen der kirchlichen Kita- und Wohlfahrtsverbände Baden-Württembergs u.a. Regina Kebekus für den Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V.